Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 01. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
- + 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Folgeanträge
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wurde bereits vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Erforderliche Unterlagen
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.