Meldevorgänge mittels ID-Austria

Meldevorgänge ID-Austria

Leider besteht durch die digitale Meldung das Risiko, dass 

- Personen auf falsche Wohnungsnummern/TOPs gemeldet werden oder sich bei „Gebäuden“ anmelden, die nicht für Wohnzwecke geeignet sind, z.B. bei Werkstätten oder Ställen. 

- bei Neu- oder Umbaumaßnahmen versucht wurde, sich anzumelden, ohne dass die notwendigen Baufortschrittsmeldungen oder die Benützungsbewilligung für das Objekt vorlagen.

 Anmeldungen können immer erst dann erfolgen, wenn die vorangegangenen Baumaßnahmen baubehördlich abgeschlossen sind. 

Wohnsitzanmeldungen haben mehrere rechtliche Konsequenzen, z.B. für die KFZ-Zulassung oder die Aufnahme in ein Wählerregister. 

Die missbräuchliche Verwendung der digitalen Meldung zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass Einsatzkräfte im Einsatzfall die Personenanzahl im Haushalt nicht richtig zuordnen und schlimmstenfalls nicht rechtzeitig helfen können. Wir bitten daher, bei Unklarheiten oder Zweifeln eine persönliche Anmeldung bei uns im Meldeamt, ggf. auch nach vorheriger Rücksprache mit dem Bauamt, vorzunehmen.

05.05.2026 07:52