Information für HundebesitzerInnen
Jeder Hund, welcher älter als 3 Monate ist muss in der Gemeinde angemeldet werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Europäischer Hundepass
- Kopie der Haftpflichtversicherung - bei der ersichtlich ist, dass ein Tier bzw. Hund mitversichert ist
- Bei Erst-Hundehaltern einen Sachkundenachweis
- 2,60 € für die Ausstellung einer Gemeinde-Hundemarke
Bei Tod oder Gemeindewechsel des Hundes vergessen Sie bitte nicht uns ehestmöglich darüber zu informieren.
Es ist unerlässlich, am Halsband Ihres Hundes eine im Gemeindeamt Kirchbichl abzuholende Hundemarke anzubringen, damit etwaige entlaufene Tiere zugeordnet und Sie als Hundehalter rasch informiert werden können.
Eintrag in die Heimtierdatenbank:
Seit Jänner 2010 müssen gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen. Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe gechipt werden. Darüber hinaus ist jeder Halter von Hunden verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe – in der amtlichen Heimtierdatenbank zu registrieren. Durch diese Maßnahmen können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde identifiziert und ihrem Halter auch über die Gemeindegrenzen hinaus zurückgebracht werden.
Haftpflichtversicherung:
Außerdem wird vom Landes-Polizeigesetz seit 21.01.2011 der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gefordert, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt. Diese muss bei einem mehr als 3 Monate alten Hund innerhalb eines Monats nachgewiesen werden.
Sachkundenachweis:
Hundehalter, die erstmals einen Hund in der Gemeinde anmelden („Hunde-Neueinsteiger“), müssen eine theoretische Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden über die Wirtschaftskammer angeboten und von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten abgehalten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft, bei Nichtbefolgung ist mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.
GASSIBEHÄLTER in unserem Gemeindegebiet:
Achenweg | Brücke Wörgl (eh.Neuner) |
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Achenweg | Messstelle |
Achenweg | Ehemaligen Dollinger Feld |
Ahornstraße | Kreuzung Weidl (Pam Gas) |
Bodenstraße | Parkplatz Sportheim |
Gasteigstraße | Kreuzung Schütz Stefan |
Innweg | bei Spielplatz |
Innweg | Kreuzung Innweg Klärwerkstr. |
Kirchstieglstraße | Nähe Zwicknagl |
Klärwerkstraße | Bootshaus von FF.Kirchbichl |
Klärwerkstraße | Einfahrt von Fa. Kogler Alteisen |
KTW Straße | Bushaltestelle Waldruhe |
Lindenstraße | Kreuzung Panoramastraße |
Lofererstraße | Parkplatz Bruckhäusl Wirt |
Moorstraße | Spielplatz Strandbad Moorstraße |
Oberndorferstraße | Kreuzung Bruggerstraße (Martin) |
Strandbadstraße | Insel bei Schützen |
Tagleitmoos | Waldrand bei Quelle |
Ulricusstraße | Nähe ehem. Schlecker |
Viktor Kaplanstraße | Insel Tafel Tourismusverband |
Wieshofweg | Richtung Osl Bauer |
Winkelheimerstraße | Kreuzung Richtung Hladik-Schön |
Winkelheimerstraße | Kreuzung Richtung Fritz Bauer |